Kollege Hund am Arbeitsplatz

Hunde sind in vielen Büros gern gesehene Kolleg:innen. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier am Arbeitsplatz reibungslos funktioniert, sollten ein paar Dinge vorab geklärt (Rechliche Sichtweise für Österreich) werden.

 

Bürohund – wann darf er mit?

Immer erlaubt: Assistenzhunde

Ganz wichtig: Handelt es sich um Assistenzhunde, braucht es keine Zustimmung von Arbeitgeber:in oder Kolleg:innen. Hier greift der Diskriminierungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.

 

Chefi:in muss zustimmen

Holen Sie zuallererst die Zustimmung Ihres/Ihrer Arbeitgeber:in ein, und das am besten schriftlich. Denn: Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme eines Hundes gibt es leider nicht.

Sind Kolleg:innen einverstanden?

Wenn Sie planen, den vierbeinigen Liebling mit ins Büro zu nehmen, sollten Sie das vorab im Team besprechen und das Einverständnis der (unmittelbaren) Kolleg:innen einholen. Einige Menschen haben Allergien oder Angst vor Tieren. Darauf muss Rücksicht genommen werden. Es versteht sich von selbst, dass der Hund sauber, gesund und gepflegt sein sollte.

Hygienevorschriften beachten

Ein weiterer Faktor ist der passende Arbeitsplatz: In „typischen“ Büroräumlichkeiten stellt die Mitnahme von Tieren selten ein Problem dar.

Stress am Arbeitsplatz

Nicht nur die Kolleg:innen, auch der Hund selbst sollte sich in der Büroumgebung wohlfühlen. Lärm beispielsweise kann für die Tiere Stress bedeuten. Auch brauchen Hunde Futter- und Wasserstellen und zwischendurch Auslauf. Das Gassigehen ist übrigens Pausenzeit.

Sicher ist sicher mit einer Haftpflichtversicherung

Wer auf Nummer sicher gehen möchte und eine/n besonders verspielte/n Hundekolleg:in hat, kann eine Haftpflichtversicherung für Hunde am Arbeitsplatz in Betracht ziehen.

Wann dürfen Hunde mit ins Büro

Schreibe einen Kommentar